Im Falle einer Trennung oder Scheidung stellt sich auch die Frage nach der Obsorge und dem Unterhalt. Ich berate Sie gerne zu diesem Thema und beantworte alle Ihre Fragen.
Ich unterstütze Sie als Anwältin bei der außergerichtlichen Streitbeilegung oder in einem Gerichtsverfahren.
Lösungen rund um Sorgerechtsstreitigkeiten
Wenn es um Sorgerechtsfragen geht, kann ich Ihnen mit umfangreicher Erfahrung und Lösungskompetenz dienen. Ich nehme mich einfühlsam Ihrer Anliegen und Sorgen an und behalte dabei immer das Wohl des Kindes/der Kinder im Auge. In einem ausführlichen Gespräch klären wir alle wichtigen Informationen ab, die dazu dienen, Ihre Rechte abzuklären und diese zielgerichtet einzufordern.Dies muss nicht immer zwingend vor Gericht passieren!
Gerichtliche & Außergerichtliche Einigung in Sorgerechtsfragen
Bei allen Fragen rund um das Sorgerecht ist es – zum Wohl des Kindes – ein vordergründiges Ziel, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Ich helfe Ihnen mit fundiertem Know-how sowie langjähriger Erfahrung bei der Erarbeitung verschiedener Lösungsmöglichkeiten, die unter anderem dazu dienen, Zeit und Kosten zu sparen. Wenn sich herausstellt, dass eine außergerichtliche Klärung nicht möglich ist, übernehme ich für Sie auch die Vertretung vor Gericht.
Fragen rund um die Obsorge
Im Zusammenhang mit Sorgerechtsangelegenheiten entwickle ich gemeinsam mit Ihnen Lösungen rund um alle Fragen zur gemeinsamen Obsorge bzw. zum Obsorgeentzug sowie die Kontaktrechts- sowie Unterhaltsregelungen. Ich berate Sie in meiner Kanzlei zu Unterhaltsansprüchen und erstelle in Ihrem Namen Unterhaltserhöhungs- bzw. Unterhaltsherabsetzungsanträge.
Kontaktrecht
Jedes Kind aber auch jeder Elternteil hat das Recht auf regelmäßige persönliche Kontakte. Dieses Kontaktrecht ist stets den Bedürfnissen, dem Altern und den Wünschen des Kindes anzupassen. Das Kindeswohl steht im Vordergrund. Ich berate Sie gerne über die Möglichkeiten der (Neu-)Festlegung des Kontaktrechtes, aber unterstütze Sie auch gerne bei einer außergerichtlichen Lösungsfindung. Konnte keine einvernehmliche Lösung erzielt werden, so vertrete ich Sie auch in einem gerichtlichen Verfahren.
Meine Leistungen & Ablauf bei Kindesunterhalt
- Ich bespreche den Sachverhalt mit Ihnen umfassend und verständlich.
- Sie können mir dabei alle Fragen stellen, die Ihnen am Herzen liegen.
- Ich berate Sie zu allen rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit Kindesunterhalt ergeben und schlage Ihnen verschiedene Lösungsansätze vor.
- Ich stehe Ihnen bei der außergerichtlichen Streitbeilegung beratend zur Seite.
- Ich begleite Sie als Ihre Anwältin bei einem Gerichtsverfahren und den damit einhergehenden Konsequenzen.
- zustätzlich biete ich Beratung in mietrechtlichen Fragen
Häufige gestellte Fragen bei Kindesunterhalt!
Beim Thema Kindesunterhalt wird in Österreich zwischen Naturalunterhalt und Geldunterhalt unterschieden. Wer mit dem Kind in einem Haushalt zusammen lebt, der erbringt den Naturalunterhalt, d.h. er stellt dem Kind z.B. Wohnraum, Lebensmittel, Kleidung, Taschengeld, alles für die Schule und noch einiges mehr, zur Verfügung.
Der Elternteil, der nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt, muss anstelle des Naturalunterhalts eine Geldleistung erbringen. Diese Geldleistung wird bei minderjährigen Kindern an den betreuenden Elternteil gezahlt, bei volljährigen Kindern direkt an das Kind.
Hinweis: Der Kindesunterhalt ist das Geld des Kindes, es ist daher rechtlich nicht zulässig, dass Eltern untereinander einen Verzicht vereinbaren.
Der Geldunterhalt in Österreich wird berechnet vom Jahresgehalt oder Jahreslohn. Sollte sich das Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils ändern, kann eine Nebenrechnung des Unterhalts durchgeführt werden.
Die Unterhaltszahlungen müssen bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes geleistet werden. Ein Kind darf sowohl eine Schulausbildung sowie bei entsprechender Eignung auch eine entsprechende Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren. Diese Ausbildungen müssen aber zielstrebig verfolgt und in der, für die jeweilige Ausbildung vorgesehenen Zeit, abgeschlossen werden. Ein einmaliger Studienwechsel ist dabei aber zulässig.
Gerne informiere ich Sie näher über das Thema Kindesunterhalt, helfe Ihnen dabei den Unterhalt zu berechnen oder – je nach Interessenslage – außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen. Vereinbaren Sie einen Termin für eine Beratung bei der Rechtsanwältin für Kindesunterhalt Mag. Sybille-Maria Lindeis in Wien!
Haben Sie weitere Fragen zum Thema "Obsorge- und Unterhaltsfragen" oder benötigen Sie Unterstützung von einer Rechtsexpertin?
Eine Beratung verschafft in jedem Fall Klarheit und verhindert in vielen Fällen persönliche und finanzielle Nachteile!
Je früher Sie sich entscheiden, eine Rechtsexpertin zu Rate zu ziehen, umso schneller können schwierige Situationen geklärt werden.
Ich freue mich über Ihre Anfrage!
Nutzen Sie die Kontaktmöglichkeiten auf meiner Website.